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Landsgemeinde

Die Innerrhoder Landsgemeinde in Appenzell. Etwa 3000 Bürger und Bürgerinnen von Appenzell I.Rh. versammeln sich jeweils am letzten Sonntag im April auf dem Platz bei der Linde in Appenzell zur altüberlieferten Landsgemeinde.

Dieser Besuch darf angesichts der verschiedenen Hindernisse wie zu grosse Entfernung, mangelnde Fahrgelegenheit und notwendige Wartung des Viehs als befriedigend bezeichnet werden.

Ausserordentliche Landsgemeinden sind selten und werden nur auf Beschluss des Grossen Rates einberufen; seit 1850 wurden deren fünf abgehalten. An diesen Tagungen haben die Kantonsbürger/innen und niedergelassenen Schweizer Bürger/innen nach Erreichung des 18. Altersjahres teilzunehmen. Als Stimmrechtsausweis tragen die Männer ein Seitengewehr, meist einen von den Vätern ererbter Degen, und die Frauen eine Stimmrechts-Karte. Als Grundlage für die Behandlung der Geschäfte dient die vom Grossen Rat genehmigte und seit 1953 in einem gedruckten Landsgemeinde-Mandat enhaltene Geschäftsordnung mit entsprechenden Gesetzesentwürfen und Erläuterungen.

Die Landsgemeinde ist die oberste Wahl- und gesetzgebende Behörde, die über Verfassungsrevisionen, Gesetze, Initiativen, grössere Finanzbeschlüsse nach Ermessen des Grossen Rates, da hierüber keine Vorschriften bestehen, und über die Erteilung des Landrechtes entscheidet. Als Wahlbehörde ernennt sie den Regierungsrat, also die sieben Mitglieder des Standeskommission, die noch die althergebrachten Bezeichnungen wie regierender Landammann, stillstehender Landammann, Statthalter, Säckelmeister, Landeshauptmann (Landwirtschaftsdirektor), Bauherr und Landesfähnrich (Polizeidirektor), tragen und zugleich als Vorsteher eines bestimmten Departementes gewählt werden; dann die 13 Mitglieder des Kantonsgerichtes und aus deren Mitte ihren Präsidenten sowie den Landschreiber und den Landweibel, ferner alle vier Jahre den Ständerat.

Die Wahlvorschläge erfolgen durch Zuruf der Stimmbürger/innen an der Landsgemeinde. Sie wird vom regierenden Landammann geleitet, der bei eindeutigem Mehr entscheidet, bei unsichern Ergebnissen aber das Handmehr mit seinen Amtskollegen vom Stuhl aus abschätzt. Bei ganz unklarem Mehr wird bei Wahlen einzeln abgezählt. Urnenabstimmungen in kantonalen Angelegenheiten sind nicht bekannt. Bei Sachfragen kann sich der/die Stimmberechtigte äussern und auch befürwortende oder ablehnende Anträge stellen, aber Textabänderungen werden nicht mehr berücksichtigt. Die Entscheide des Landammanns bei Wahlen und Abstimmungen werden nicht immer kritiklos angenommen, doch fügt man sich in der Hoffnung, dass sie sich dennoch zum Wohle des Landes auswirken mögen. Aufgrund der kleinen Verhältnisse ist es für manche/n Geschäftmann/frau nicht leicht, so zu stimmen, wie es seiner Überzeugung nach richtig wäre, da er/sie Nachteile für seine Tätigkeit befürchtet. Trotzdem hält die Mehrheit der Bevölkerung an der Landsgemeinde fest, dies auch seit der Einführung des Frauenstimmrechts (1991).



Ort: Landsgemeindeplatz, Appenzell.
Zeit: Am letzten Sonntag im April, 12 Uhr.
Teilnehmer: Bürger und Bürgerinnen von Appenzell I.Rh..

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